Erstellung von Schadengutachten bzw. Unfallgutachten ab einem geschätzten Schadenwert von 1.000 €
In der Regel gilt: Ab einem geschätzten Schadenwert von über 1.000 € Euro kann ein Gutachten erstellt werden, die Kosten werden im Falle eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung übernommen. Liegt der Schaden unterhalb der 1.000 € Grenze, genügt ein Kostenvoranschlag, den wir gerne für Sie erstellen. Mehr erfahren sie hier.
Haftpflichtschaden
Tritt ein Haftpflichtschaden ein, d.h. Sie wurden in einen unverschuldeten Unfall verwickelt, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
- Beauftragung und Kostenübernahme eines Sachverständigen Ihrer Wahl
- Freie Werkstattwahl
- Beauftragung und Kostenübernahme eines Rechtsanwaltes
- Erstattung einer eventuell anfallenden Wertminderung
- Übernahme der eventuell anfallenden Abschleppkosten
- Übernahme der Mietwagenkosten oder des Nutzungsausfalls
- Unfallkostenpauschale für anfallende Zusatzkosten
- Kostenerstattung für unfallbedingte Sachschäden
Kaskoschaden
Tritt ein Kaskoschaden ein, ist Ihre eigene Versicherung weisungsbefugt und beauftragt eigenständig einen Sachverständigen.
Beispiele für Teilkaskoschäden je nach abgeschlossenem Vertrag mit dem eigenen Versicherer:
- Diebstahl
- Marderbiss
- Wildschäden
- Einbruch
- Brand und Blitzschlag
- Überschwemmung
- Sturm, Hagel und weitere Formen von höherer Gewalt
- Explosion
- Kabelschäden durch Kurzschluss
- Glasbruch
Beispiele für Vollkaskoschäden:
- Schäden durch Vandalismus sowie vorsätzliche Beschädigung durch dritte
- Fahrerflucht
- Insolvenz des Unfallverursachers
- Selbstverschulden (wenn keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird)
Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, eine Teilschuld tragen und vollkaskoversichert sind, gilt das Quotenrecht. D.h. der Gesamtschaden wird zwischen Ihrer Vollkaskoversicherung und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer größtenteils aufgeteilt, sodass Sie nur geringfügige Verluste erleiden. Mehr Infos dazu gibt es hier.