Erstellung eines Kostenvoranschlages bei einem Schadenwert von unter 1.000 €
In der Regel gilt: Liegt der Schadenwert unterhalb von 1.000 €, werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet. In diesem Fall genügt ein Kostenvoranschlag zur Schadenabwicklung, den wir gerne für Sie erstellen. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Schadenhöhe oberhalb der Grenze von 1.000 € liegt, kann ein Gutachten erstellt werden. Mehr zum Thema Schadengutachten erfahren sie hier.